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PATIENTENRECHTE UND -PFLICHTEN


PATIENTENRECHTE

  1. Patienten haben das Recht auf die Dienstleistungen der Klinik auf die am meisten geeignete Art für die Art ihrer Krankheit zuzugreifen.
  2. Patienten haben das Recht eine Versorgung zu erhalten, mit dem nötigen Respekt für ihre Menschenwürde. Diese Versorgung umfasst nicht nur die allgemeine Ausübung der medizinischen und pflegerischen Dienste, sondern auch paramedizinische Dienstleistungen, die geeignete Unterkunft, die geeignete Behandlung und effiziente administrative und technische Dienste.
  3. Patienten haben das Recht einer diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme zuzustimmen oder zu verweigern, die an ihnen durchgeführt wird.  Im Falle eines Patienten mit partieller oder vollständiger Unzurechnungsfähigkeit wird dieses Recht von der Person ausgeübt, die in seinem oder ihrem Namen handelt.
  4. Patienten haben das Recht anzufordern, dass sie über alles informiert werden, dass ihren Zustand betrifft.
  5. Das Patienteninteresse ist maßgeblich und hängt von der Vollständigkeit und Genauigkeit der Informationen ab, die ihm oder ihr bereitgestellt werden. Patienteninformationen müssen dem besagten Patienten erlauben, ein komplettes Bild der medizinischen, sozialen und finanziellen Parameter von seinem oder ihrem Zustand zu bilden und Entscheidungen selbst zu treffen oder an der Entscheidungsfindung teilzunehmen, die den Rest seines/ihres Lebens beeinflussen könnte.
  6. Patienten oder Verwandte von Patienten haben im Falle der Anwendung von Par. 3 das Recht, vollständig und im Voraus, über die Risiken informiert zu werden, die aufgrund der Durchführung, bei besagtem Patienten, von ungewöhnlicher oder experimenteller diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen aufkommen. Diese Maßnahmen werden bei dem Patienten nur nach der Zustimmung des besagten Patienten durchgeführt. Diese Zustimmung kann vom Patienten jederzeit widerrufen werden.
  7. Patienten müssen sich komplett frei in ihrer Entscheidung fühlen, eine Mithilfe ihrerseits für den Zweck der Forschung oder Schulung zu akzeptieren oder abzulehnen. Die Zustimmung des Patienten für die Mithilfe ist das Recht des Patienten und kann jederzeit widerrufen werden.
  8. Patienten haben das Recht, in dem Maß und zu den tatsächlichen möglichen Bedingungen, ihr Privatleben zu schützen. Die vertrauliche Art von Informationen und des Inhalts der Dokumente bezüglich des Patienten, der Patientendatei und der medizinischen Anmerkungen und Ergebnisse, müssen garantiert werden.
  9. Patienten haben das Recht, dass ihre religiösen und ideologischen Glauben respektiert werden.
  10. Patienten haben das Recht, ihre Beschwerden oder Einsprüche angemessen darzustellen oder zu übermitteln und vollständige Kenntnis bezüglich dieser Maßnahmen und Ergebnisse zu erhalten.

PATIENTENPFLICHTEN

  1. Patienten sind verpflichtet das medizinische und Pflegepersonal über Medikationen zu informieren, die sie eingenommen haben, bevor sie in der Klinik aufgenommen wurden und mit Ehrlichkeit mitzuwirken.
  2. Für jede Beschwerde müssen sich Patienten und ihre Verwandten auf diejenigen beziehen, die hierarchisch verantwortlich in der Klinik sind.
  3. Verwandte und Freunde dürfen viele Stunden oder in einer Vielzahl in den Zimmern bleiben, während die Anwesenheit von Kindern in den Zimmern nicht ratsam ist.
  4. Begleitende Personen, die in den Zimmern bleiben aufgrund einer Sondergenehmigung, müssen die Zimmer sauber halten. Sie sollten nicht auf den Patientenbetten sitzen, Blumen in die Zimmer bringen oder Essen, Getränke und Kaffees behalten, weil Bakterien sich darin entwickeln.
  5. Begleitende Personen und Besucher dürfen keinen Lärm machen, weil Patienten Ruhe und Frieden brauchen.
  6. Patienten, sowie Personen, die sie begleiten und ihre Besucher dürfen keine Wertsachen oder größere Mengen Bargeld bei sich tragen.
  7. Patienten müssen rechtzeitig zu ihren Terminen erscheinen und dürfen ihre Zimmer ohne Erlaubnis nicht verlassen.
  8. Patienten müssen immer ihre Patientenakte und ihr Versicherungsheft, alle Untersuchungen, die sie in der Vergangenheit hatten, sowie relevante Dokumente (Informationsblatt, Anweisungen etc.) mit sich tragen.
  9. Patienten und die Personen, die sie begleiten, müssen, zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme, die notwendigen Informationen und vom medizinischen und Pflegepersonal geforderten Daten vorlegen.
  10. Rauchen ist in allen Krankenhausbereichen nicht erlaubt