Skip to main content

BESCHEINIGUNGEN


Hospitalisierungsbescheinigungen und Untersuchungsbescheinigungen von den Ambulanzbüros werden durch das Sekretariat des Hospitals, folgend einer relevanten Anwendung ausgestellt. Die Anwendung wird vom Patientenaufnahmebüro erhalten und an das allgemeine Sekretariat des Hospitals übermittelt, wo diesen eine Protokollnummer gegeben wird. 

Die Bescheinigungen werden für die interessierten Nutzer der Gesundheitsdienste ausgestellt, die vom Hospital innerhalb der Frist bereitgestellt werden, die gesetzlich festgelegt ist.

Hospitalisierungs- oder Patientenuntersuchungsbescheinigungen, sowie die Patientenakte werden absolut persönlich und streng vertraulich betrachtet.

  • Der Dienst ist verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb der Frist von 5 Arbeitstagen oder spätestens innerhalb der Frist, die gesetzlich festgelegt ist in jedem Fall auszustellen (Gesetz 2690/99, Artikel 4).
  • Die Patientenakte und die in der Patientenbescheinigung eingeschlossenen Informationen müssen mit der notwendigen Vertraulichkeit verwendet werden.
  • In der Bescheinigung wird die Diagnose vom behandelnden Arzt unterzeichnet und zertifiziert, oder, im Falle der Abwesenheit, vom ärztlichen Leiter der Klinik.
  • Für den Fall, dass die Bescheinigung nicht innerhalb der festgelegten Frist zugestellt wird, muss das Patientenaufnahmebüro oder der behandelnde Arzt - abhängig davon, wer für die Verzögerung verantwortlich ist - den Patienten schriftlich über die Gründe für die Verzögerung informieren, sowie über das Datum und den Zustellmodus der Bescheinigung, persönlich oder per Post (Gesetz 2690/99, Artikel 4).
  • Für den Fall, dass die interessierte Partei oder ihr rechtlicher Vertreter oder Vormund nicht in einer Position ist entweder die Bescheinigung anzufordern oder zu erhalten, dann sollte dies eine Person erledigen, die gesetzlich autorisiert ist von ihnen oder durch ihren gesetzlichen Vertreter oder Vormund.
  • Eine Hospitalisierungsbescheinigung kann sowohl für einen Patienten, der aus dem Hospital entlassen wurde, als auch für einen Patienten, der immer noch hospitalisiert ist angefordert werden.
  • Eine Hospitalisierungsbescheinigung kann nicht ausgestellt werden, solange der Arzt beurteilt und beobachtet, dass die medizinische Vertraulichkeit verletzt wird. In diesem Fall wird der Antragssteller schriftlich informiert (Gesetz 2690/99 Artikel 4).